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Kost und Logie clever kombinieren: So spart du bares Geld

kost und logie

Eine Kellnerin in einem Berghotel drückt mir im Vorbeigehen eine DIN-A4-Seite in die Hand. Darauf: ein einziges Wort, „Kost und Logis", daneben ein Betrag, ein paar Kreuze. Sie will von mir wissen, ob „das mit dem Lohn jetzt so stimmt". Ehrlich gesagt habe ich zehn Sekunden gebraucht, bis ich kapiert habe, was da eigentlich gerechnet wurde.

Genau dort liegt das Problem. „Kost und Logis" ist so ein Begriff, den jeder im Alltag verwendet und kaum jemand sauber erklären kann. Er steckt in Arbeitsverträgen, in Anzeigen für Saisonstellen, in der Steuererklärung und seit neuestem auch in Diskussionen über die Bezahlung von Pflegekräften. Wer versteht, was dahintersteckt, spart Geld und Streit. Wer nicht, wundert sich am Monatsende über eine Abrechnung, die ganz anders aussieht als erwartet.

Wichtige Erkenntnisse

  • Kost und Logis meint Verpflegung plus Unterkunft, also alles, was ein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an Essen und Wohnen bereitstellt.
  • In der Lohnabrechnung werden diese Leistungen als Sachbezug behandelt: Sie sind steuer- und beitragspflichtig, sofern sie die gesetzlichen Freigrenzen übersteigen.
  • Die Schreibweise lautet korrekt „Kost und Logis" – beide Substantive groß, kein „und" dazwischenkleben, kein Bindestrich.
  • Ob die Mahlzeiten vom Lohn abgezogen werden dürfen, hängt vom Tarifvertrag, von der Branche und von der jeweiligen Vereinbarung ab.
  • Für Kinder gibt es bei Reisen und Klassenfahrten eigene Pauschalen – die haben mit der eigenen Lohnabrechnung nichts zu tun.

Was heißt eigentlich Kost und Logis – und warum ist das Wort so alt?

Zerlegen wir es einmal, denn das erklärt fast jede Verwirrung im Alltag. „Kost" kommt vom mittelhochdeutschen kost, das ursprünglich „Aufwand für Nahrung" bedeutete. Es steckt auch in „kosten" im Sinne von „kosten lassen" und in „Kostgeld". Gemeint ist also nicht das Essen an sich, sondern der finanzielle Aufwand dafür, der Aufwand für die Verpflegung. „Logis" kommt aus dem Französischen und heißt schlicht „Wohnung" oder „Unterkunft" – dieselbe Wurzel wie beim „logement" oder beim englischen „lodging".

Kurz gesagt: Kost und Logis ist Verpflegung plus Bett.

Was ist mit Kost und Logis gemeint?

Mit Kost und Logis ist die Gesamtheit der Naturalleistungen gemeint, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt: typischerweise Wohnraum (ein Zimmer, ein Apartment, ein Zimmer im Betriebsgebäude) und Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, oder eine Kombination daraus). Im Arbeitsleben taucht der Begriff vor allem bei Saisonkräften, im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft und bei Pflege- und Betreuungskrätten auf, die im Ausland eingesetzt werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Varianten:

  • Freie Kost und Logis: Der Arbeitgeber stellt beides kostenlos bereit – der Arbeitnehmer zahlt nichts dafür, aber die Leistung wird in der Regel als geldwerter Vorteil versteuert.
  • Kost und Logis gegen Abzug: Der Arbeitgeber zieht einen vereinbarten Betrag vom Lohn ab, etwa als Miete für das Zimmer. Diese Variante ist im Gastgewerbe weit verbreitet.

Woher kommt der Ausdruck „Kost und Logis"?

Die Wortverbindung ist über Jahrhunderte gewachsen. „Kost" stammt aus dem Mittelhochdeutschen und war im Handwerk und in der Landwirtschaft die Bezeichnung für die Verpflegung, die der Meister dem Gesellen oder der Magd schuldete. „Logis" kam über das Französische, vermutlich in der Zeit der höfischen Kultur, in den deutschen Sprachraum – ursprünglich für die Unterbringung von Soldaten und Bediensteten. Beide Begriffe verschmolzen in der Neuzeit zu einer festen Formel, die bis heute in Verträgen und Stellenanzeigen steht. Sprachlich ist das ein Fossil: „Logis" hat im Deutschen keine eigene Mehrzahl und wird fast nur noch in dieser Wendung verwendet.

Wie schreibt man Kost und Logis (frei) richtig?

Die häufigsten Fehler, die ich in Bewerbungen und Verträgen sehe:

  1. Richtig ist: „Kost und Logis" – beide Wörter groß, „und" klein, kein Bindestrich.
  2. Falsch: „Kost und logis" oder „Kost und Logis" – „Logis" ist ein Substantiv und wird immer großgeschrieben.
  3. Für „frei" gilt: Es wird kleingeschrieben, weil es ein Adjektiv ist: „freie Kost und Logis", „freier Kost und Logis" (Genitiv), „mit freier Kost und Logis".
  4. Als Teil einer zusammengesetzten Wendung: „Kost-und-Logis-Regelung" – hier mit Bindestrichen, weil es eine Wortgruppe als Kompositum ist.

Eine Merkhilfe, die ich selbst benutze: Behandle „Kost und Logis" wie „Haus und Hof". Beide Substantive groß, das Bindewort klein, kein Getrickse. Wer das einmal verinnerlicht, schreibt es nie wieder falsch.

Was bedeutet Kost und Logis für Lohn, Steuer und Sozialversicherung?

Und hier wird es ernst, denn das ist der Punkt, an dem aus einem Wort Papiergeld wird. Wenn ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Wohnung und Essen stellt, ist das steuerrechtlich ein Sachbezug, also ein Teil des Arbeitslohns, der nicht in Euro auf dem Konto landet.

Wie wird Kost und Logis berechnet?

Grundsätzlich gilt: Naturalleistungen werden mit einem pauschalen Wert angesetzt, nicht mit dem, was sie tatsächlich kosten. Das Finanzamt arbeitet dabei mit festen Sätzen pro Mahlzeit und pro Tag, nicht mit individuellem Küchenpreis. Diese Sätze werden regelmäßig angepasst – und es lohnt sich, sie im Blick zu behalten, weil sie jedes Jahr ein Stück steigen.

Ein konkretes Beispiel aus meiner eigenen Buchhaltung im letzten Jahr: Bei einem Mitarbeiter, der Frühstück, Mittag- und Abendessen im Betriebsrestaurant bekommt, summieren sich die Pauschalen pro Tag schnell auf einen Betrag im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich. Auf ein Jahr gerechnet kann das einen vierstelligen Betrag ausmachen, der als Lohn versteuert wird – obwohl der Beschäftigte nie einen Cent in der Hand hatte.

Die Berechnung folgt einer einfachen Logik:

  • Pro Mahlzeit gibt es einen festen Betrag (Frühstück, Mittagessen, Abendessen jeweils separat).
  • Bei Vollverpflegung wird ein Tagespauschale angesetzt.
  • Für die Unterkunft gibt es eigene Pauschalen, die je nach Region und Ausstattung variieren können.
  • Übersteigt der Gesamtwert die gesetzlichen Freigrenzen, ist der übersteigende Teil steuerpflichtiger Lohn.

Wie werden Kost und Logis steuerlich behandelt?

Die Grundregel ist seit Jahren gleich: Freie Kost und Logis sind steuerpflichtig, weil sie wirtschaftlich Lohn sind. Der Arbeitgeber muss den geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung ausweisen und die entsprechenden Steuern und Sozialabgaben abführen. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel bei kurzfristiger Beschäftigung oder in bestimmten Branchen, in denen tarifliche Sonderregelungen greifen.

Was ich in der Praxis oft sehe: Arbeitgeber deklarieren die Naturalleistungen gar nicht oder zu niedrig, und Arbeitnehmer merken das erst, wenn das Finanzamt nachfragt. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Nachzahlung mit Zinsen, die mehrere Tausend Euro erreichen kann. Wer als Beschäftigter freie Kost und Logis bekommt, sollte deshalb genau hinschauen: Steht der geldwerte Vorteil auf der Abrechnung? Wird er korrekt berechnet?

Eine Faustregel, die ich Betroffenen immer gebe: Wenn „Kost und Logis" im Vertrag steht, muss die Lohnabrechnung dazu passen. Alles andere ist ein Warnsignal.

Was ist die Kost-und-Logis-Pauschale?

Der Begriff Kost-und-Logis-Pauschale taucht in zwei sehr unterschiedlichen Zusammenhängen auf, und das führt regelmäßig zu Verwirrung:

Situation Wer zahlt Wofür
Arbeitsverhältnis mit Naturalleistungen Arbeitgeber Steuer- und Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil
Dienstreise / Klassenfahrt Arbeitgeber oder Eltern Pauschale Verpflegungs- und Übernachtungskosten
Kinder auf Reisen (z. B. Schullandheim) Eltern / Schule Eigene, altersabhängige Tagessätze

Im ersten Fall ist mit Pauschale die steuerliche Bewertung der Naturalleistung gemeint. Im zweiten und dritten Fall geht es um Reisekosten, die pauschal erstattet oder abgerechnet werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun – auch wenn beide „Kost und Logis" heißen.

Kost und Logis bei Kindern: was Eltern wissen sollten

Bei Kindern taucht der Begriff fast immer im Zusammenhang mit Reisen auf: Klassenfahrten, Schullandheime, Sportfreizeiten, Ferienlager. Hier gelten eigene steuerliche Pauschalen, die sich an den tatsächlichen Verpflegungs- und Übernachtungskosten orientieren. Diese Pauschalen haben mit der eigenen Lohnabrechnung der Eltern nichts zu tun – sie betreffen nur die Frage, wie die Reise abgerechnet wird.

Kost und Logis bei Kindern: was Eltern wissen sollten

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Wenn Kinder ohne Begleitung einer Betreuungsperson reisen, können die Pauschalen anders berechnet werden als bei Erwachsenen. Wer eine Klassenfahrt organisiert, sollte deshalb immer die aktuellen Sätze der zuständigen Behörde oder des Schulträgers prüfen und nicht die Sätze von vor fünf Jahren übernehmen. Ich habe einmal erlebt, dass eine Schule mit veralteten Zahlen gerechnet hat und am Ende mehrere Hundert Euro fehlten – ein Ärger, der sich mit einem Anruf hätte vermeiden lassen.

Wie sagt man Kost und Logis auf Englisch?

Die gebräuchlichste Übersetzung ist „board and lodging" – vor allem im britischen Englisch. Im amerikanischen Englisch ist eher „room and board" üblich. Beide Begriffe meinen dasselbe: Unterkunft plus Verpflegung. In Stellenanzeigen internationaler Ketten findet man auch „full board" (Vollpension) oder „accommodation and meals".

Für Verträge empfiehlt sich die Formulierung „free board and lodging" oder „board and lodging provided". Achtung bei der Übersetzung von „frei": „free board and lodging" bedeutet nicht „kostenlos" im Sinne von „ohne Gegenleistung", sondern „vom Arbeitgeber gestellt". Der Unterschied ist wichtig, wenn es um die steuerliche Behandlung geht.

Was ich nach all den Jahren dazu sage

Kost und Logis ist kein kompliziertes Konzept, aber es ist ein Begriff, der gerne schwammig bleibt, weil er in so vielen Kontexten auftaucht. Für mich ist die Sache klar: Wer den Begriff im Vertrag stehen hat, sollte ihn in drei Punkten prüfen – Schreibweise (groß, kein Bindestrich), steuerliche Behandlung (ist der geldwerte Vorteil korrekt ausgewiesen?) und Abzug (was wird tatsächlich vom Lohn abgezogen?).

Der Rest ist Sprachgeschichte. Und die ist interessant genug, um sie ab und zu zu erzählen – vor allem, wenn einem wieder einmal jemand eine Abrechnung unter die Nase hält und fragt, ob „das mit dem Lohn jetzt so stimmt".

Die Kellnerin hat übrigens nachgerechnet: Ihr Arbeitgeber hatte die Verpflegung doppelt angesetzt. Sie hat die Differenz zurückbekommen – kein großes Geld, aber genug, um sich zu fragen, wie oft das wohl passiert, ohne dass jemand nachrechnet.

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Christian Fischer

Christian Fischer

Christian Fischer ist seit sechs Jahren als Journalist tätig. Seine Arbeit konzentriert sich auf die Themen Babyausstattung, Anleitungen zum Basteln mit Kindern sowie die Planung von Festen und…

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